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Datenschutz und DSGVO


Blaues Hintergrundbild mit binären Zahlen und abstrakten Schaltkreis-Linien; in der Mitte steht groß der Schriftzug ‚DSGVO‘.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) in vollem Umfang in Kraft getreten.

Die Verordnung ersetzt das in Deutschland bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend und wird zu einem effizienten Werkzeug, um Personen und deren Daten nachhaltig zu schützen.

Wer muss Daten schützen?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen verpflichtet die Vorgaben der DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten – egal wie groß oder klein der Betrieb ist und unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss oder nicht!

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Zwingend bei mehr als neun Beschäftigten, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten oder Zugriff auf diese haben. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.

DSGVO - Und wo stehe ich?

Sie möchten noch mehr über Datenschutz erfahren oder wissen wo sie beim Thema DS-GVO stehen?

Zum Herunterladen von unserem Flyer/ Test gelangen Sie hier:

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